AGB

Inhaltsverzeichnis

Registrierung
Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
Widerrufsbelehrung
Pflichten des Nutzers
Änderungen der Dienste auf den Firmextra-Websites
Beendigung des Vertrags
Haftung der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft
Datenschutz
Urheberrecht
Ordnungsgemäße Nutzung
Schlussbestimmungen

Präambel

Mit der Anmeldung als Nutzer bei Firmextra akzeptieren Sie die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Firmextra (im Folgenden „AGB“ genannt).

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und Firmextra.
Der Nutzer schließt den Vertrag über die Nutzung der Dienste von Firmextra mit der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln.
Der Nutzer kann diese AGB jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem von jeder der Firmextra-Websites erreichbaren Link „AGB“ aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.

1. Registrierung

1.1 Um die Dienste der Firmextra-Website vollumfänglich nutzen zu können, ist eine Registrierung des Nutzers erforderlich.
1.2 Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Es ist untersagt, einen Account mit fremden oder unzutreffenden Angaben anzumelden.
Der Nutzer ist verpflichtet, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft Änderungen seiner Nutzerdaten unverzüglich anzuzeigen.
1.3 Bei der Registrierung wählt der Nutzer ein Passwort. Er ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten, sowie die unberechtigte Nutzung zu verhindern. Die Mitarbeiter der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft werden das Passwort nicht an Dritte weitergeben und den Nutzer zu keinem Zeitpunkt nach seinem Passwort fragen.

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2. Vertragsschluss und Vertragslaufzeit

2.1 Indem der Nutzer auf den Button „ Abschluss des Registrierungsvorganges“ drückt,  gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Dienste der Firmextra-Websites ab. Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft versendet daraufhin eine E-Mail an die angegebene E-Mailadresse des Nutzers. Diese E-Mail enthält einen Validierungslink, der durch den Nutzer bestätigt werden muss. Nach Bestätigung dieses Links schaltet die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft den Nutzer für die vorgesehen Nutzung der Firmextra-Websites frei. Indem sie den Nutzer freischaltet, nimmt sie das Vertragsangebot des Nutzers an.
2.2 Wird die Registrierung nicht vollständig durchgeführt, werden die bis dahin gemachten Angaben des Nutzers gelöscht.
2.3 Die Mitgliedschaft beginnt ab dem Zeitpunkt der Freischaltung.

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3. Widerrufsbelehrung

Folgende Widerrufsbelehrung richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Verpflichtungen gemäß § 312e Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln
E-Mail firmextra(at)bundesanzeiger.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ihre Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft

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4. Pflichten des Nutzers

4.1 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung der Inhalte und Dienste auf den Firmextra-Websites die anwendbaren Gesetze zu beachten.
4.2 Folgende Handlungen sind dem Nutzer untersagt:
Verwendung von Software oder Scripts etc., die das Angebot beeinträchtigen, verändern, blockieren, überschreiben, modifizieren oder kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste der Firmextra-Websites erforderlich ist. Das Kopieren mittels  „Robot/Crawler“-Suchmaschinen-Technologien ist z. B. nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste der Firmextra-Websites erforderlich und daher ausdrücklich untersagt.
Ebenfalls untersagt ist die Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten der Firmextra-Websites sowie jede Handlung von Nutzern, die geeignet ist, die Funktionalität der Firmextra-Infrastruktur zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten.
4.3 Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Firmextra-Websites geschaffen werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Der Bundesanzeiger Verlag wird den Nutzer auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informieren.
4.4 Im Falle der Weiterentwicklung der Firmextra-Websites und sonstiger technischer Komponenten des Systems durch den Bundesanzeiger Verlag obliegt es dem Nutzer, nach Information durch den Bundesanzeiger Verlag die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten Soft- und Hardware zu treffen.
4.5 Für eine optimale Darstellung der Website ist der Einsatz von Cookies erforderlich. Es obliegt dem Nutzer, die entsprechenden Einstellungen vorzunehmen.
4.6 Der Nutzer ist verpflichtet, die zur Sicherung seines Systems gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen, eine regelmäßige Datensicherung durchzuführen und eine aktuelle Schutzsoftware zur Abwehr von Computerviren einzusetzen.

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5. Änderungen der Dienste auf den Firmextra-Websites

Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft behält sich vor, die auf den Firmextra-Websites angebotenen Dienste zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten. Führt eine solche Veränderung zu einer wesentlichen Beschränkung eines dem Nutzer gemäß Nutzungsvertrag verfügbaren Bereiches, so ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Eintritt der wesentlichen Beschränkung ausgeübt werden.

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6. Beendigung des Vertrags

6.1 Der Nutzer und die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft können die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen zum Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit von einem Jahr kündigen. Anschließend kann jeweils zum Ablauf des Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Der Verlängerungszeitraum beträgt ein Jahr.
Die Kündigung muss bis zum 15. des Vormonats bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft eingegangen sein. Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein Jahr.
Die Kündigung kann mit dem auf den Firmextra-Websites von jeder Seite aus erreichbaren Kontaktformular vorgenommen oder per Telefax oder Brief an die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft gesendet werden. Bei der Kündigung hat der Nutzer den Benutzernamen und eine auf den Firmextra-Websites registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben.
Diese Regelungen lassen das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, unberührt.
6.2 Ein wichtiger Grund für die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit für die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft und des Nutzers nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind insbesondere die folgenden Ereignisse:
Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Nutzer, Verstoß des Nutzers gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere aus Ziffer 4 dieser AGB.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft unabhängig von einer Kündigung nach Ziffer 6.1 auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:
Ausspruch einer Abmahnung oder Sperrung des Zugangs zu den Diensten der Firmextra-Websites
6.3 In folgenden Fällen ist der Anspruch des Nutzers auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ausgeschlossen:
Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft kündigt den Vertrag aus wichtigem Grund,
die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft sperrt den Zugang des Nutzers oder der Nutzer kündigt den Vertrag.

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7. Haftung der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft

7.1 Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, einschließlich deren Erfüllungsgehilfen, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen lediglich, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
7.2 Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte haftet die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft nicht, wenn sie diese von Dritten (Behörden, Gesetzgebungsorganen, Autoren, anderen Verlagen oder sonstigen Partnern) erhalten hat.
7.3 Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft ist bestrebt, eine uneingeschränkte Verfügbarkeit der Firmextra-Websites zu gewährleisten. Es wird jedoch keine Garantie für die Erreichbarkeit der Firmextra-Websites während Wartungsarbeiten oder in Fällen von höherer Gewalt übernommen. Für daraus entstehende Schäden übernimmt die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft keine Haftung.
7.4 Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein auf den Firmextra-Websites angemeldeter Nutzer tatsächlich diejenige Person darstellt, die der Nutzer vorgibt zu sein. Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft übernimmt daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Nutzers.

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8. Datenschutz

Zu den Datenschutzbestimmungen von Firmextra: Datenschutzbestimmungen

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9. Urheberrecht

9.1 Der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft stehen alle Rechte aus Urheber-, Namens-, Marken- oder anderweitigen Schutzrechten zu. An den zur Verfügung gestellten Daten bestehen auch Datenbankurheberschutzrechte gemäß dem Urhebergesetz. Der Nutzer hat die Bestimmungen des Urheberrechts, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Markengesetzes zu berücksichtigen.
9.2 Bei Verletzung dieser Gesetze durch den Gebrauch der Daten trägt der Nutzer die alleinige Verantwortung.
Er haftet der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft für hieraus entstehende Schäden.
9.3 Der Nutzer darf die Ergebnisse der Online-Recherche nur für den internen Gebrauch verwenden. Dies schließt das Recht ein, für die eigene Recherchenachbereitung ein Rechercheergebnis abzuspeichern.
Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung, insbesondere
a) das Kopieren von Daten auf weitere Datenträger,
b) das Abspeichern von Daten zur Verwendung in einem lokalen Retrievalsystem, 
c) die Verwendung ausgegebener Daten zur Herstellung mehr als nur einzelner Vervielfältigungsstücke,
d) die Herstellung systematischer Sammlungen,
e) die gewerbliche Nutzung.
Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Dies gilt auch für die dargestellten redaktionellen Artikel, Videos und Checklisten.

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10. Ordnungsgemäße Nutzung

10.1 Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft ist berechtigt, die Nutzung jederzeit auf die vereinbarten Nutzungsbedingungen hin zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich widerrechtlicher Inanspruchnahme oder der Weitergabe von bezogenen Daten, und dem betreffenden Nutzer gegebenenfalls die Zugangsberechtigung zu entziehen. Weitere rechtliche Schritte behält sich die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft ausdrücklich vor.
10.2 Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft behält sich das Recht vor die vom Nutzer  bereitgestellten Daten und/oder Informationen den anderen Nutzern nur zur Verfügung zu stellen, soweit diese Daten und/oder Informationen nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen. Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft bemüht sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten solche Daten schnellstmöglichst zu selektieren.

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11. Schlussbestimmungen

11.1 Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Textform. Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung des Textformerfordernisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
11.2 Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
11.3 Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft kann Erklärungen gegenüber dem Nutzer per E-Mail, Telefax oder Brief an die Adressen übermitteln, die der Nutzer als aktuelle Kontaktdaten in seinem Nutzerkonto angegeben hat.
11.4 Es gelten allein die AGB der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft. Der Einbeziehung anderer AGB wird ausdrücklich widersprochen. Alle in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen sind teilbar und getrennt von den übrigen Bestimmungen zu beurteilen, sofern eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB hiervon nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Bedingungen entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Vertragsparteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten.
11.5 Erfüllungsort ist der Sitz der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft.
11.6 Der Gerichtsstand bestimmt sich, soweit gesetzlich zulässig, nach dem Sitz der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft.
11.7 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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